Jeden Hackerangriff auf unsere Webseiten, jeden illegalen Zugriff auf unsere Computersysteme bringen wir aus Datenschutzgründen zur Anzeige.
Bei Hackerangriffen auf Webseiten wird vom Bundeskriminalamt nach Anzeige wegen des Verdachts des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem (§118a StGB) sowie der Datenbeschädigung (§126a StGB und §126b) ermittelt. Solche Ermittlungen führt in Österreich das Bundeskriminalamt, das Cyber Crime Competence Center (C4) aber auch gegebenen Falls das Cyber-Security-Center (CSC) des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) durch.